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Das Wichtigste in Kürze:
Das Wichtigste in Kürze:
Für den Einbau einer Pelletheizung gibt es auch nach der neuen Gesetzeslage weiterhin zahlreiche Fördermöglichkeiten. Diese reichen von Zuschüssen über zinsgünstige Kredite bis hin zu steuerlichen Vergünstigungen. Ob Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, welche Förderung am besten zu Ihrer Situation passt und wo Sie jederzeit die aktuell gültigen Fördersätze finden, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Aktuelle Förderung von Pelletheizungen der Regierung
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Der häufigste Fall für Förderungen ist der Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine neue Pelletheizung. Hier gibt es auch die umfangreichsten und höchsten Fördermaßnahmen in Form von Zuschüssen, Krediten und Steuerboni:
Die wichtigste Förderung beim Austausch einer alten Heizung durch eine neue Pelletheizung sind Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bereitgestellt werden sie über die KfW (Programm 458, Heizungsförderung für Wohngebäude).
Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die je nach persönlicher Situation kombiniert werden:
Wie bereits erwähnt, können die Zuschüsse kombiniert werden. Der Gesamtzuschuss ist jedoch insgesamt auf 70% der förderfähigen Kosten begrenzt und diese sind wiederum auf 28.000 € gedeckelt. Ab 2027 sinkt dieser Höchstbetrag zudem halbjährlich um 750 €.
Wer die Investition nicht selbst stemmen möchte, kann den nach Abzug des Zuschusses verbleibenden Eigenanteil der Investitionskosten über einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit (KfW-Kredite Nr. 358/359) von bis zu 120.000 € je Wohneinheit finanzieren.
Voraussetzung für einen solchen Kredit ist eine Zuschusszusage, die nicht älter als 12 Monate ist. Der Kredit wird über einen Finanzierungspartner, z. B. Ihre Hausbank, beantragt. Selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € erhalten zusätzlich einen Zinsvorteil.
Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, können alternativ zum KfW-Zuschuss den Heizungstausch steuerlich absetzen (nach §35c EStG). Abgesetzt werden 20 % der Kosten, maximal 40.000 € je Objekt, verteilt über drei Jahre. Der Betrag wird dabei direkt von Ihrer Einkommensteuerschuld abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
Voraussetzung ist, dass das Gebäude zu Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre ist, die Pelletheizung die technischen Anforderungen der KfW-Förderung erfüllt und der Fachbetrieb dies entsprechend bescheinigt. Der Bonus wird erst nach Abschluss aller Arbeiten mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Er lohnt sich vor allem bei einer ausreichend hohen Steuerlast. Im Zweifel kann ein Steuerberater bei der Wahl zwischen Zuschuss und Steuerbonus helfen.
Für den Neubau gibt es derzeit für Pelletheizungen keine Förderung auf Bundesebene. Es stehen weder Zuschüsse noch Ergänzungskredite zur Verfügung. Auch steuerliche Boni finden für Biomasseheizungen im Neubau derzeit keine Anwendung.
Einzelne Bundesländer und Kommunen fördern hingegen Pelletheizungen auch im Neubau. Ob es für Ihr Bauvorhaben ein passendes Programm gibt, klären Sie am zuverlässigsten mit einem Energieberater oder über die Förderdatenbank des Bundes.
Gefördert wird nicht nur der Pelletkessel oder Pelletofen selbst, sondern das gesamte Umfeld des Heizungstauschs. Anrechenbar sind unter anderem:
Auch wasserführende Pelletöfen mit Wassertasche, die neben dem Raum auch das Heizwasser erwärmen, sind förderfähig.
Damit die Förderung fließt, muss die Pelletheizung oder auch der Pelletofen zudem bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, etwa zu Wirkungsgrad, Feinstaub und Pufferspeicher. Ob ein konkreter Kessel sie erfüllt, sehen Sie am einfachsten in der offiziellen Liste der förderfähigen Biomasseanlagen.
Bei der Beantragung des KfW-Zuschusses ist besonders die Reihenfolge zu beachten, da der Antrag immer vor Auftrag und Einbau gestellt werden muss. Folgendes Vorgehen ist zu empfehlen:
Beim Steuerbonus ist die Reihenfolge genau umgekehrt, sodass ein Antrag vorab nicht erforderlich ist. Er wird erst nach Abschluss der Arbeiten über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Benötigt wird lediglich die Bescheinigung des Fachbetriebs.
Wird zusätzlich der KfW-Ergänzungskredit genutzt, erfolgt die Beantragung über die eigene Bank. Wichtig ist, dass der Zuschuss zuvor erfolgreich beantragt wurde, da für den Kredit eine Zuschusszusage vorgelegt werden muss.
Der Einbau einer Pelletheizung wird im Bestandsgebäude auch weiterhin umfassend gefördert. Förderfähig sind nicht nur Pelletkessel und wasserführende Pelletöfen, sondern auch viele begleitende Maßnahmen rund um den Heizungstausch. Je nach persönlicher Situation kommen der KfW-Zuschuss mit Ergänzungskredit oder alternativ der Steuerbonus sowie regionale Förderprogramme von Ländern und Kommunen infrage. Für Neubauten gibt es auf Bundesebene derzeit keine Förderung. Da sich Fördersätze und Voraussetzungen regelmäßig ändern, empfiehlt sich vor der Antragstellung ein Blick auf die aktuellen Informationen der KfW und die Förderdatenbank des Bundes. Wichtig ist außerdem, den Zuschuss rechtzeitig vor Auftragserteilung und Einbaubeginn zu beantragen. Bei Fragen oder Unsicherheiten können ein Energieberater oder der ausführende Fachbetrieb unterstützen.
Abschließend beantworten wir häufige Fragen zur Förderung von Pelletheizungen:
Wie lange werden Pelletheizungen noch gefördert?
Ein festes Auslaufen der Förderung ist derzeit nicht vorgesehen. Sowohl der KfW-Zuschuss als auch der Steuerbonus nach § 35c EStG bleiben bestehen. Allerdings werden einzelne Förderbestandteile schrittweise reduziert: Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab Februar 2027 alle sechs Monate abgesenkt und entfällt bis 2028 vollständig. Zudem verringern sich ab 2027 die förderfähigen Höchstkosten. Wer den Heizungstausch plant, sollte die aktuellen Fördermöglichkeiten daher möglichst früh nutzen.
Wie viel Förderung bekommt man für eine Pelletheizung?
Über den KfW-Zuschuss sind, abhängig von Ihrer persönlichen Situation, 30 % bis maximal 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Die Förderung ist auf 28.000 € je Wohneinheit begrenzt. Alternativ können Eigentümer über den Steuerbonus nach § 35c EStG 20 % der Sanierungskosten (maximal 40.000 €) verteilt auf drei Jahre steuerlich geltend machen. Die jeweils aktuellen Fördersätze und Bedingungen finden Sie auf der KfW-Website.
Wer bekommt 70 % Förderung?
Die maximale Förderung von 70 % können ausschließlich selbstnutzende Eigentümer erreichen, wenn mehrere Förderbausteine zusammenkommen. Dazu zählen die Grundförderung (30 %), der Einkommensbonus (bis zu 40 %) für Haushalte mit geringem Einkommen sowie gegebenenfalls der Klimageschwindigkeitsbonus (16%). Da der Gesamtzuschuss auf 70 % begrenzt ist, stellt dies die maximale Förderhöhe dar. Vermieter erhalten hingegen ausschließlich die Grundförderung.
Welche staatliche Förderung gibt es für eine Pelletheizung?
Im Bestandsgebäude stehen für den Einbau einer Pelletheizung drei staatliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung: der KfW-Zuschuss (Programm 458), der KfW-Ergänzungskredit (Programme 358/359), sowie als Alternative zum Zuschuss der Steuerbonus nach § 35c EStG. Zusätzlich bieten viele Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme an. Einen Überblick erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes. Im Neubau gibt es auf Bundesebene derzeit keine Förderung für Pelletheizungen. In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es jedoch weiterhin regionale Förderprogramme.
Wie beantrage ich eine Förderung für eine Pelletheizung?
Beim KfW-Zuschuss gilt: Erst den Antrag stellen, dann den Auftrag vergeben und die Heizung einbauen. Der Förderantrag wird über „Meine KfW“ gestellt, der Einbau erfolgt erst nach der Förderzusage. Den Steuerbonus nach § 35c EStG machen Sie erst nach Abschluss der Maßnahmen über die Einkommensteuererklärung geltend. Alle Schritte finden Sie im Abschnitt zum Antrag.
Welche staatliche Förderung gibt es für wasserführende Pelletöfen?
Wasserführende Pelletöfen mit Wassertasche werden wie eine Pelletheizung über den KfW-Zuschuss oder alternativ den Steuerbonus nach § 35c EStG gefördert, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Reine Pelletöfen ohne Wasseranschluss sind hingegen nicht förderfähig.
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